Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst als Oberbegriff eine Vielzahl von möglichen Problemfeldern. Hierunter fällt z. B. das Verkehrszivilrecht. Es regelt z.B. die Unfallschaden-Abwicklung und Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, Autokauf, Leasing aber auch Probleme mit der Werkstatt oder bei der Anmietung von Fahrzeugen. Weiterhin gehören auch das Verkehrsstrafrecht (Verkehrsdelikte wie Trunkenheit, Körperverletzung oder Unfallflucht) mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeld, Geschwindigkeitsverstoß, Fahrverbot, Punkte usw.) sowie das Verkehrs-verwaltungsrecht (z. B. bei Führerschein-Entzug und anderen Fragen in Bezug auf den Führerschein) in den großen Bund des Verkehrsrechts.